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Bieterinformation
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Was ist die Bieterinformation?

Eine Bieterinformation bekommen all jene Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt wird. Öffentliche Auftraggeber sind nach § 134 GWB verpflichtet, über die bevorstehende Zuschlagserteilung zu informieren. Inhalt dieser Bieterinformation ist der Name des bezuschlagten Unternehmens, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Gründe der Nichtberücksichtigung anderer Angeboten.

Die Mitteilungspflicht an nicht berücksichtigte Bieter erfolgt in Textform.

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