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Was sind EU-Schwellenwerte?
EU-Schwellenwerte bezeichnen bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber Leistungen europaweit ausschreiben müssen. Das EU-Vergaberecht ist in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in verschiedenen Vergabeverordnungen (u. a. Vergabeverordnung – VgV, Sektorenverordnung – SektVO, Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) umgesetzt. Ob es überhaupt anzuwenden ist, ist abhängig davon, ob der Nettoauftragswert der Ausschreibung den jeweiligen sogenannten Schwellenwert erreicht oder überschreitet.
Die EU-Schwellenwerte sind in unserem Vergabemanagementsystem evergabe Manager (AI Vergabemanager) hinterlegt und werden bei der vorgeschlagenen Verfahrensart berücksichtigt.
Die aktuellen EU-Schwellenwerte
In einem Turnus von zwei Jahren wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Ende 2023 wurden die Werte erneut angepasst und sind zum 01.01.2024 gültig. Die neuen Schwellenwerte sind wie folgt festgesetzt:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden:
143.000 Euro (bisher 140.000 Euro), - für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber:
221.000 Euro (bisher 215.000 Euro), - für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern:
443.000 Euro (bisher 431.000 Euro), - für Bauaufträge:
5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro), - für Konzessionsvergaben:
5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro).
Bleibe immer informiert mit den evergabe.de-News. Auch hier haben wir über die neuen Schwellenwerte ab 2024 berichtet.
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