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- Vertragsunterlagen
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- VOF
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- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was sind EU-Schwellenwerte?
EU-Schwellenwerte bezeichnen bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber Leistungen europaweit ausschreiben müssen. Das EU-Vergaberecht ist in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in verschiedenen Vergabeverordnungen (u. a. Vergabeverordnung – VgV, Sektorenverordnung – SektVO, Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) umgesetzt. Ob es überhaupt anzuwenden ist, ist abhängig davon, ob der Nettoauftragswert der Ausschreibung den jeweiligen sogenannten Schwellenwert erreicht oder überschreitet.
Die EU-Schwellenwerte sind in unserem Vergabemanagementsystem evergabe Manager (AI Vergabemanager) hinterlegt und werden bei der vorgeschlagenen Verfahrensart berücksichtigt.
Die aktuellen EU-Schwellenwerte
In einem Turnus von zwei Jahren wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Im November 2021 wurden die Durchführungsverordnungen veröffentlicht, mit der diese Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2022 vollzogen wurden. Darin sind die Schwellenwerte wie folgt festgesetzt:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 Euro (bisher 139.000 Euro),
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 Euro (bisher 214.000 Euro),
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000 Euro (bisher 428.000 Euro),
- für Bauaufträge: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro),
- für Konzessionsvergaben: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro).
Entdecke die neue Art der Vergabe
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