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Neue EU-Schwellenwerte ab 2024

Zum 1. Januar 2024 werden die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge leicht angehoben.
Demnach gelten folgende neue Werte:


Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU)

Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)

Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)

zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)


Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)

Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)


Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU)

5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)


Die Schwellenwerte wurden von der Europäischen Union festgelegt und gelten in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland müssen sie nicht mehr durch den Gesetzgeber umgesetzt werden, sondern gelten unmittelbar durch die dynamischen Verweisungen in den Vergabeverordnungen.

Die Gültigkeit der neuen Schwellenwerte ist bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt.

Quelle: Handwerksblatt


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