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Niedersachsen: Mehr Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Beschaffung“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums gelten für Landesverwaltungen und nachgeordnete Behörden neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit sollen auch Unternehmen unterstützt werden, die bereits nachhaltige Produkte anbieten, allerdings mit preisgünstigen Produkten meist nicht mithalten können.

Die neue Regelung sieht vor, dass bei der Beschaffung von Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen künftig verstärkt auf Nachhaltigkeitskriterien geachtet werden soll. So sollen beispielsweise Lebensmittel aus biologischer Produktion und saisonale Waren bevorzugt werden. Im Baubereich sollen nachwachsende Baustoffe, gütegesicherte Recyclingbaustoffe oder ein prozentualer Anteil dieser Stoffe beim Einkauf von Bauleistungen berücksichtigt werden können.

Des Weiteren enthält die Verwaltungsvorschrift auch eine Negativliste mit Leistungen, die von der unmittelbaren Landesverwaltung nicht mehr beschafft werden dürfen. Darunter fällt beispielsweise der Einkauf von Einweggeschirr und Einwegbesteck zur Verwendung in Kantinen und Mensen. Zudem sollen bei der Beschaffung von Produkten und Leistungen künftig auch die Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. Damit sollen neben dem Anschaffungspreis, auch die Kosten für Produktion, Nutzung und Entsorgung beachtet werden.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei


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