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Vergaberechtliche Erleichterung in Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verlängert die vergaberechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise bis zum 31.12.2024. Parallel dazu werden auch Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden hinzugefügt.

Demnach kann bei besonderer Dringlichkeit und in Notfallsituationen die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach §8 Abs. 4 Nr. 9 der UVgO angewendet werden. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben sind ohne nähere Begründung zugelassen, sofern der geschätzte Auftragswert bestimmte Wertgrenzen nicht übersteigt.

Nach dem Rundschreiben kann die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei der Vergabe von Bauleistungen bis zum einem Auftragswert von 1 Million Euro angewendet werden. Bei Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben gilt die Wertgrenze von 100.000 Euro.

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO können bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro in Form einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe vergeben werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz


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