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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist eine elektronische Vergabe?
Elektronische Vergabe (eVergabe) bezeichnet die elektronische, interaktive und vollständige Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge unter Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmitteln nach Maßgabe
des Vergaberechts.
Sie umfasst sämtliche Stufen eines Vergabeverfahrens, von der Vergabebekanntmachung über die Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen, das elektronisch unterstützte Ausfüllen der Verdingungsunterlagen, die Einbindung von Nachweisen zum Beleg der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie weiterer unternehmens- oder auftragsbezogener Nachweise bis hin zur Angebotsabgabe, der Zuschlagserteilung und dem Vertragsschluss.
Jeder öffentliche und gewerbliche Auftraggeber kann evergabe.de zur elektronischen Vergabe nutzen. Die Vergabeverfahren sind öffentlich, beschränkt oder freihändig möglich.
Weiterführende Informationen zu elektronischer Vergabe
Die elektronische Vergabe führt durch transparente Verfahren zu einer höheren Rechtssicherheit der Beschaffungsvorgänge. Diese werden vereinfacht und durch die schnellere Bearbeitung und Übermittlung der Angebote führt sie zu einer Zeit- und Kostenersparnis.
In Deutschland wird die elektronische Vergabe bei europaweiten Vergaben ab Oktober 2018 zur Pflicht. Teil der Umstellung auf die elektronische Vergabe ist die bereits seit 18. April 2016 bestehende Verpflichtung, sämtliche Vergabeunterlagen den Bietern vollelektronisch, unentgeltlich, uneingeschränkt und unmittelbar zur Verfügung zu stellen.