- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was versteht man unter öffentlichen Auftraggebern?
Öffentliche Auftraggeber sind Institutionen, die öffentliche Aufträge vergaben und dabei das Vergaberecht beachten müssen. Sie umfassen verschiedene Akteure, die nach bestimmten Kriterien festgelegt werden.
Gebietskörperschaften und Sondervermögen
Dazu zählen Bund, Länder, Gemeinden und deren Sondervermögen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und mit öffentlichen Mitteln arbeiten.
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Juristische Personen, die im Allgemeininteresse nicht gewerbliche Aufgaben erfüllen, zählen darunter wenn:
- Sie überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden,
- Ihre Leitung unter staatlicher Aufsicht steht,
- Mehr als die Hälfte der Organmitglieder durch öffentliche Stellen bestimmt wird.
Verbände
Verbände, deren Mitglieder überwiegend öffentliche Auftraggeber sind, fallen ebenfalls unter diesen Begriff.
Subventionierte private und öffentliche Personen
Natürliche oder juristische Personen, die für bestimmte Bauvorhaben oder Dienstleistungen mehr als 50 % öffentliche Mittel erhalten, gelten ebenfalls als zählen ebenfalls darunter.
Die möglichen öffentlichen Auftraggeber sind abschließend in § 99 GWB aufgezählt.
Keine Fehler im Vergabeverfahren machen
Du führst regelmäßig Vergabeverfahren durch und möchtest typische Fehler vermeiden? Anhand praxisnaher Fälle zeigt Dir der Referent, wie Du Dich als öffentlicher Auftraggeber erfolgreich gegen diese Fehler wappnen kannst.
Egal, ob privat, gewerblich oder öffentlich – auf evergabe.de können alle ausschreiben.