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Öffentlicher Auftraggeber
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Was versteht man unter öffentlichen Auftraggebern?

Öffentliche Auftraggeber sind Institutionen, die öffentliche Aufträge vergaben und dabei das Vergaberecht beachten müssen. Sie umfassen verschiedene Akteure, die nach bestimmten Kriterien festgelegt werden.

Gebietskörperschaften und Sondervermögen

Dazu zählen Bund, Länder, Gemeinden und deren Sondervermögen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und mit öffentlichen Mitteln arbeiten.

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Juristische Personen, die im Allgemeininteresse nicht gewerbliche Aufgaben erfüllen, zählen darunter wenn:

  • Sie überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden,
  • Ihre Leitung unter staatlicher Aufsicht steht,
  • Mehr als die Hälfte der Organmitglieder durch öffentliche Stellen bestimmt wird.

Verbände

Verbände, deren Mitglieder überwiegend öffentliche Auftraggeber sind, fallen ebenfalls unter diesen Begriff.

Subventionierte private und öffentliche Personen

Natürliche oder juristische Personen, die für bestimmte Bauvorhaben oder Dienstleistungen mehr als 50 % öffentliche Mittel erhalten, gelten ebenfalls als zählen ebenfalls darunter.

Die möglichen öffentlichen Auftraggeber sind abschließend in § 99 GWB aufgezählt.


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