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Juristische Person des Privatrechts
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Was ist eine Juristische Person des Privatrechts?

Eine Juristische Person des Privatrechts ist eine rechtlich autonome Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen. Sie sind Stiftungen des bürgerlichen Rechts und Körperschaften des Privatrechts wie eine:

  1. Eingetragene Genossenschaft,
  2. Europäische Gesellschaft,
  3. Verein,
  4. Aktiengesellschaft,
  5. Kommanditgesellschaft,
  6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie
  7. Unternehmensgesellschaft.

Gemäß § 99 Nr. 2 GWB§ 100 Nr. 2 GWB können sie auch öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber sein.

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