Was ist ein Offenes Verfahren?

Ein offenes Verfahren ist ein einstufiges Vergabeverfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Es stellt den Regelfall für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte dar und dient der Gewährleistung von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung im öffentlichen Auftragswesen.

Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte

Das offene Verfahren basiert auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 119 GWB, sowie der Vergabeverordnung (VgV), konkret § 15 VgV.
Es ist das europarechtliche Pendant zur öffentlichen Ausschreibung im nationalen Vergaberecht.
Im Rahmen der EU-Vergaberichtlinien (2014/24/EU) wird es als Standardverfahren angesehen – andere Verfahren wie das nichtoffene Verfahren, das Verhandlungsverfahren oder der wettbewerbliche Dialog dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Ablauf eines Offenen Verfahrens

Das Verfahren folgt einem klar definierten Ablauf, der die Gleichbehandlung aller Bieter sicherstellt: Die Auftragsausschreibung wird über das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU im Portal TED veröffentlicht. Alle interessierten Unternehmen können die Vergabeunterlagen frei und ohne Einschränkungen abrufen. Die Angebotsfrist beträgt gemäß § 15 VgV in der Regel mindestens 35 Tage ab Versand der Bekanntmachung, kann jedoch bei elektronischer Angebotsabgabe verkürzt werden. Die Angebote sind fristgerecht elektronisch einzureichen und werden nach Ablauf der Frist gleichzeitig geöffnet. Anschließend erfolgt die Prüfung, und der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, in der Regel nach dem Bestbieterprinzip unter Berücksichtigung von Preis und Qualität.

Vorteile des Offenen Verfahrens

  • Maximale Wettbewerbsintensität durch unbegrenzte Beteiligung

  • Hohe Rechtssicherheit dank klarer EU-weiter Vorgaben

  • Förderung von Innovation und Wirtschaftlichkeit durch offenen Marktzugang

  • Digitale Durchführung via eVergabe-Plattformen reduziert Aufwand und beschleunigt Prozesse

    Mit evergabe.de Offene Verfahren durchführen

    Auftraggeber können auf eVergabe.de mühelos ein vollständiges europaweites Vergabeverfahren anlegen und durchführen. Die Plattform stellt nicht nur geeignete Vorlagen für den Bekanntmachungstext bereit, sondern unterstützt auch bei der Erstellung der EU-Bekanntmachung im korrekten eForms-Format. Zudem erfolgt die Weiterleitung an TED automatisch und rechtssicher. Dadurch lassen sich offene Verfahren schnell, transparent und vollständig EU-konform digital umsetzen – von der Erstellung der Unterlagen bis zur Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt. >> Jetzt Offenes Verfahren anlegen

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