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EU-Schwellenwerte
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Was sind EU-Schwellenwerte?

EU-Schwellenwerte bezeichnen bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber Leistungen europaweit ausschreiben müssen. Das EU-Vergaberecht ist in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in verschiedenen Vergabeverordnungen (u. a. Vergabeverordnung – VgVSektorenverordnung – SektVOKonzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) umgesetzt. Ob es überhaupt anzuwenden ist, ist abhängig davon, ob der Nettoauftragswert der Ausschreibung den jeweiligen sogenannten Schwellenwert erreicht oder überschreitet.


Die EU-Schwellenwerte sind in unserem Vergabemanagementsystem evergabe Manager (AI Vergabemanager) hinterlegt und werden bei der vorgeschlagenen Verfahrensart berücksichtigt.                   


Die aktuellen EU-Schwellenwerte

In einem Turnus von zwei Jahren wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Ende 2023 wurden die Werte erneut angepasst und sind zum 01.01.2024 gültig. Die neuen Schwellenwerte sind wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden:
    143.000 Euro (bisher 140.000 Euro),
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber:
    221.000 Euro (bisher 215.000 Euro),
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern:
    443.000 Euro (bisher 431.000 Euro),
  • für Bauaufträge:
    5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro),
  • für Konzessionsvergaben:
    5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro).

Bleibe immer informiert mit den evergabe.de-News. Auch hier haben wir über die neuen Schwellenwerte ab 2024 berichtet.

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