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- Vertragsunterlagen
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- VOB/A
- VOF
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- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist der Wettbewerbliche Dialog?
Der Wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge. Es handelt sich im Kern um ein „Nichtoffenes Verfahren mit vorgeschaltetem technischen Dialog.“ Beispiele für komplizierte Aufträge sind große Computernetzwerke oder auch bedeutende integrierte Verkehrsinfrastrukturprojekte.
Solche Aufträge sind dann schwer zu fassen und vielschichtig, wenn der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, folgendes anzugeben:
- Rechtliche oder finanzielle Bedingungen des Vorhabens oder
- Technischen Mittel, mit denen die Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden
Führe mit unserem evergabe Manager Wettbewerbliche Dialoge durch.
Ablauf Wettbewerblicher Dialog
- Der Auftraggeber beschreibt seine Anforderungen in der Bekanntmachung oder in einer Leistungsbeschreibung. Anschließend bestimmt er mindestens drei Unternehmen, die er zum Dialog auffordert.
- Im Dialog legen beide Parteien fest, wie die Bedürfnisse des Auftraggebers erfüllt werden können. Alle Lösungsvorschläge und andere vertraulichen Informationen werden nur im Rahmen des Vergabeverfahrens verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Der Auftraggeber wickelt den wettbewerblichen Dialog in aufeinander folgenden Phasen ab. Damit verringert er die zu erörternden Lösungen anhand von Zuschlagskriterien. Anschließend informiert er die ausgeschiedene Unternehmen.
- Sobald eine oder mehrere Lösungen beziehungsweise Lösungsansätze gefunden sind, ist der Dialog abgeschlossen. Danach folgt die Aufforderung zu Angebotsabgabe. Grundlage des Angebots ist das Ergebnis aus den Dialogphasen. Es können zudem Präzisierungen, Klarstellungen und Ergänzungen gemacht werden. Hierbei gelten die Grundsätze der Vergabe.
- Der Auftraggeber bewertet die Angebote aufgrund der Zuschlagskriterien und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus. Im Anschluss hat das Unternehmen mit dem ausgewählten Angebot die Möglichkeit auf bestimmte Einzelheiten dessen einzugehen.
Der § 18 VgV beschreibt den Ablauf und das rechtskonforme Vorgehen detailliert.
Besonderheiten und Unterschiede
Insofern der Auftraggeber im wettbewerblichen Dialog verlangt, dass Unternehmen Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen ausarbeiten und fristgerecht vorlegen, muss er für alle Unternehmen eine Kostenerstattung gewähren.
Ein wesentlicher Unterschied zum Verhandlungsverfahren ist, dass die Lösung der ausgeschriebenen Leistung erst im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ermittelt wird. Auf dieser Verhandlungsbasis ist kein Vertragsschluss vorgesehen.