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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was versteht man unter Wahlposition?
Eine Wahl- oder Alternativposition ist eine Alternative zur Ausführungsart und wird immer dann von öffentlichen Auftraggebern in Anspruch genommen, wenn sie sich noch nicht sicher sind, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart tatsächlich erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich diese Entscheidung – darin liegt der wirtschaftliche Sinn – bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du Wahl- oder Alternativpositionen sowohl ausschreiben als auch korrekt werten.
Weiterführende Informationen zu Wahlposition
Durch die Aufnahme von Wahlpositionen in das Leistungsverzeichnis werden allerdings die Bestimmtheit und die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung und die Transparenz des Vergabeverfahrens beeinträchtigt. Aus diesem Grund kommen sie nur in Betracht, wenn ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten bzw. wenn diese nur geringfügige Teile der ausgeschriebenen Leistung betreffen und ihnen weder in Bezug auf den Leistungsumfang noch auf die Zuschlagsentscheidung ein gleich großes Gewicht wie den Grundleistungen zukommt.
Zusatzinformationen:
Eine Alternativleistung ist prinzipiell noch nicht bei der Erstellung der Vergabeunterlagen genau benannt, wie die Art der Leistungserbringung aussieht. Der Auftraggeber kann sich bis zur Auftragserteilung entscheiden, welche Ausführungsart der Leistung angewendet werden soll. Bei einer Alternativleistung sind besondere vergaberechtliche Bedingungen zu beachten.
Zur Wahl stehen zwei Alternativpositionen. Sie sind für öffentliche Auftraggeber nicht zulässig, da diese bei der öffentlichen Ausschreibung die zu beschaffende Leistung eindeutig benennen müssen.