evergabe.de Glossar
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- Bieterfragen
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- Bieterrechte
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- Fristverlängerung
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- Geheimschutz
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- Generalunternehmer
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- Lieferaufträge
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- Losverfahren
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- Nachhaltigkeit
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- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
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- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
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- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
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- Verhandlungsverfahren
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- Vertragsarten
- Vertragsunterlagen
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- Virtueller Marktplatz
- VOB
- VOB/A
- VOF
- VOL
- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was sind die Grundsätze der Vergabe?
Die Grundsätze der Vergabe bezeichnen den Rahmen des Vergaberechts. Sie haben Leitlinienfunktion und sind in jedem Stadium des Verfahrens zu beachten. Als Verfahrensgrundsätze jedes Vergabeverfahrens gelten der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Transparenzgebot und der Wettbewerbsgrundsatz.
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) und evergabe.de schreibst Du rechtssicher und nach den Grundsätzen der Vergaben aus.
Weiterführende Informationen zur den Grundsätzen der Vergabe
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB fordert nicht nur die gleichen Chancen im Wettbewerb, sondern auch die gleichen Chancen beim Zugang zum Wettbewerb. Der verfassungsrechtlich verankerte Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) gehört seit jeher zu den elementaren Prinzipien des deutschen Vergaberechts und hat in § 97 Abs. 2 GWB , § 2 Abs. 2 VOB/A , § 6 Abs. 1 VOB/A eine spezifische gesetzliche und verdingungsrechtliche Normierung erfahren. Er ist in allen Phasen des Vergabeverfahrens zu beachten und dient dazu, die Vergabeentscheidung im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs auf willkürfreie, sachliche Erwägungen zu stützen.
Transparenzgebot
Das Transparenzgebot ist in § 97 Abs. 1 GWB zwar explizit erwähnt, im Prinzip jedoch ein Ausfluss aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und diesem geltungslogisch vorgelagert. Ohne Transparenz des Verfahrens ist keine Gleichbehandlung der Bieter möglich!
Das Transparenzgebot gebietet, dass eine ausreichende Bestimmtheit der Ausschreibung von vornherein gegeben ist sowie eine vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens erfolgt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gleiche Chancen haben.
Wettbewerbsgrundsatz
Der Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB) dient der Verwirklichung der Marktfreiheit und damit dem Interessenschutz von in der EU niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern. Ausprägungen des Wettbewerbsgrundsatzes finden sich in § 127 Abs. 1 GWB, der normiert, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden soll.
Zu den weiteren Grundsätzen der Vergabe nach § 97 GWB zählen:
- der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
- der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- die Berücksichtigung von Qualität, Innovationen sowie sozialen- und umweltbezogenen Aspekten und
- der Mittelstandsschutz.
Bekomme den Durchblick bei den Grundprinzipien des Vergaberechts
In unserem Webinar Einführung in das Vergaberecht bekommst Du einen Überblick zur Systematik des Vergaberechts und entsprechende Einblicke wann es was zu beachten gilt.
Erforderliche Kenntnisse und rechtssichere Handhabung werden Dir im Seminar Das aktuelle Vergaberecht nach der Reform in seiner Struktur und praxisgerechten Anwendung vermittelt.