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Gemeinschaftsrecht
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Was ist das Gemeinschaftsrecht?

Als Gemeinschaftsrecht wird die Rechtsordnung der EU bezeichnet. Das Gemeinschaftsrecht ist ähnlich dem innerstaatlichen Recht stufenförmig aufgebaut.

Das „primäre“ Gemeinschaftsrecht umfasst die Gründungsverträge und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Dieses Primärrecht bildet die Grundlage des von den Gemeinschaftsorganen erlassenen „sekundären“ Gemeinschaftsrechts (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). So ist u.a. das deutsche Kartellvergaberecht durch das Gemeinschaftsrecht geprägt.

Das Gemeinschaftsrecht hat Vorrang vor nationalem Recht. Im Falle des Verstoßes eines EU-Mitgliedstaates gegen Gemeinschaftsrecht kann dieser vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden.


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