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Geheimschutz
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Was bedeutet Geheimschutz?

Für Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich gelten zahlreiche Besonderheiten, etwa hinsichtlich Vertraulichkeit und Geheimnisschutz. Diese sind insbesondere in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und im Abschnitt 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) geregelt.

Neben den allgemeinen Verfahrensregeln enthalten diese Vorschriften zusätzliche Anforderungen an Vertraulichkeit und Geheimnisschutz, so können zum Beispiel Auftraggeber die Vorlage von Verpflichtungserklärungen über die Wahrung der Vertraulichkeit oder die Vorlage eines Sicherheitsbescheids durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verlangen. Legt der Bieter die Unterlagen nicht vor, ist er von dem Vergabeverfahren auszuschließen.


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