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Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
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Was ist die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)?

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die Datenübermittlungspflicht öffentlicher Auftraggeber (im Sinne von §§ 98-101 GWB) an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi ist autorisiert, die übermittelten Daten zu analysieren, zu speichern und für Auswertungszwecke an Dritte weiterzuleiten.

Die Vergabestatistikverordnung ist Bestandteil der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung. Durch sie wird eine bundesweite Vergabestatistik eingeführt und zwar sowohl im Oberschwellenbereich als auch zumindest eingeschränkt im Unterschwellenbereich. Öffentliche Auftraggeber werden verpflichtet, an die durch Destatis betriebene Vergabestatistik bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen zu übermitteln.

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Mit dem evergabe Manager sind Deine Vergabeverfahren optimal dokumentiert. Am Ende der Vergabe kannst Du die wichtigsten Daten einfach versenden.


Weitere Informationen zu Vergabestatistikverordnung

Gemäß §§ 3-4 VergStatVO gelten unterschiedliche Regelungen bei der Datenübermittlung oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Im Oberschwellenbereich werden die Daten automatisch von den Bekanntmachungsformularen entnommen. Hingegen müssen im Unterschwellenbereich die Daten manuell eingegeben werden. Ziel ist die Entlastung des Oberschwellenbereiches durch die Beseitigung der analogen Aufbereitung der Daten auf Papier. Zudem soll die Wirtschaftlichkeit von Haushaltsmitteln verbessert werden.

Die erhaltenen Daten werden gemäß § 6 VergStatVO zur statistischen Auswertung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Für Forschungszwecke dürfen die Daten gemäß § 7 VergStatVO anonym an Hochschulen und ähnliche Einrichtungen übergeben werden, wenn diese für wissenschaftliche Forschungsarbeiten notwendig sind.

Die VergStatVO wurde im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 auf den Weg gebracht. Sie beruht auf Art. 85 der Richtlinie 2014/24/EU.

Zusätzliche Informationen auf den Seiten des BMWi
Zunächst ist eine Registrierung der entsprechenden Berichtsstelle bei Destatis erforderlich. Diese Registrierung ist seit dem 01.07.2020 hier online möglich.


Wie Dich evergabe.de unterstützt

Am 25.06.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im elektronischen Bundesanzeiger (BAnz AT 25.06.2020 B2) bekannt gemacht, dass mit dem 01.10.2020 die Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt (Destatis) den Betrieb aufnehmen wird.

Die relevanten Daten können durch registrierte Berichtsstellen auf zwei Wegen elektronisch an die Vergabestatistik gemeldet werden:

manuell
über ein Online-Formular
(IDEV)

automatisiert
per Schnittstelle
(sog. CORE-Dateneingang)

evergabe.de stellt die Anbindung an Destatis über eine Datenschnittstelle zur Verfügung. Damit wird eine medienbruchfreie Abwicklung des Vergabeverfahrens inklusive der Übertragung der relevanten Daten realisiert.

Zur Auswahl stehen folgende Schnittstellen

Vergabeplattform
evergabe.de

Voraussetzung Tarif evergabe Pro

Vergabemanagement
evergabe Manager

Erweiterung Schnittstelle Destatis

Daten aus durchgeführten Vergabeverfahren werden gesammelt und sind im Meldeformular vorbelegt. Neben der rechtssicheren Erfassung der Daten garantieren wir auch eine rechtssichere Übertragung. Zu einer Hilfestellung die Meldefrist von 60 Tagen einzuhalten, enthalten ist auch der Nachweis welche Daten wann an das Statistische Bundesamt gesendet werden oder ob die Übertragung fehlschlägt. Bereits übertragene Daten können korrigiert oder komplett zurückgezogen werden.


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