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Fehlende Unterlagen
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Was sind Fehlende Unterlagen?

Im Vergaberecht bezeichnet man als fehlende Unterlagen Dokumente und Informationen, die zusammen mit einem Angebot oder Teilnahmeantrag hätten eingereicht werden müssen, jedoch nicht beigefügt waren. Solche Unterlagen müssen i.d.R. gemäß § 56 VgV nachgefordert werden. Unterbleibt die Nachreichung, führt dies meist zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Weitere Informationen unter Unvollständiges Angebot.


Mit evergabe.de und dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Vergabestellen fehlende Unterlagen bei den teilnehmenden Unternehmen auf elektronischem Wege nachfordern.



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