Was sind Teilnahmeanträge?

Bei dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb als Vorstufe für eine Beschränkte Ausschreibung bzw. eine Freihändige Vergabe werden Unternehmen durch Bekanntmachung öffentlich aufgefordert, innerhalb der Teilnahmefrist Anträge auf Beteiligung zu stellen. Diese Anträge nennt man Teilnahmeanträge. Die Eignungsnachweise, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind, gibt der Auftraggeber in der Bekanntmachung und gegebenenfalls in den Vergabeunterlagen an. Aufgrund dieser Nachweise wählt der Auftraggeber die Unternehmen aus, die sich mit einem Angebot am Verfahren beteiligen dürfen oder mit denen er über den Auftrag verhandeln möchte.

Weiterführende Informationen über Teilnahmeanträge

Bei den folgenden Vergabearten müssen Teilnahmeanträge eingereicht werden:

  • Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Unterschwellenbereich

  • EU-weite Ausschreibung und Vergabe in nichtoffenem Verfahren im Oberschwellenbereich

  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

  • Nichtoffenes Verfahren bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen

Der Auftraggeber legt eine Teilnahmefrist fest, die als angemessen gilt. Die Mindestlänge dieser Frist ist je nach Verfahren in der VOB/A definiert. Diese Mindestlängen sind jedoch keine festen Regelfristen, sondern müssen an das jeweilige Verfahren angepasst werden.

Weitere Informationen zur Definition des Teilnahmeantrags und seiner Erläuterung sind in der VOB/A zu finden.

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