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Interessenbestätigung
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Was ist eine Interessenbestätigung?

Eine Interessenbestätigung ist der zweite Schritt nach einer Interessenbekundung. Der öffentliche Auftraggeber (Ausnahme: oberste Bundesbehörden) kann unter bestimmten Bedingungen auf eine Auftragsbekanntmachung verzichten.  Dies ist während eines Nichtoffenen Verfahrens oder im Verhandlungsverfahren möglich (§ 38 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 VgV).

Als erstes werden die Vorinformationen veröffentlicht. Unternehmen können daraufhin formlos ihr Interesse am Vergabeverfahren bekunden. Anschließend fordert der öffentliche Auftraggeber die Unternehmen auf, ihr zuerst bekundetes Interesse zu bestätigen. Durch diese Forderung beginnt der Teilnahmewettbewerb.


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