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Interkommunale Kooperation
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Was ist Interkommunale Kooperation?

Allgemein ist Interkommunale Kooperation eine wichtige Handlungsalternative für Städte, Gemeinden und Landkreise. Dadurch lassen sich mehrere Millionen Euro einsparen. Beispiele für eine Interkommunale Kooperation sind Zweckverbände und Zweckvereinbarungen.

Eine wichtige Ausnahme von der Anwendung des EU-Vergaberechts stellt die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit dar, also die Vergabe öffentlicher Aufträge an eine juristische Person, über die der Auftraggeber eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt (In-House-Geschäft) oder an einen oder mehrere weitere öffentliche Auftraggeber (Instate-Geschäft oder Interkommunale Kooperation). Die Vergabefreiheit solcher Aufträge tritt aber nicht schon dann ein, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind. Je nach Konstellation müssen weitere Bedingungen erfüllt sein.

Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 108 Abs. 6 GWB.


Zweckverbände und andere Interkommunale Kooperationen können ihre Vergabe über unsere Plattform evergabe.de oder dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) abwickeln.


Weiterführende Informationen zu Interkommunale Kooperation

Aufträge sind gemäß § 108 Abs. 6 GWB von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen, wenn:

  • sie lediglich zwischen öffentlichen Auftraggebern zur Erreichung gemeinsamer Ziele geschlossen werden,
  • sie ausschließlich im öffentlichen Interesse öffentlich liegen,
  • die Auftraggeber auf dem freien Markt weniger als 20 Prozent der entsprechenden Leistung anbieten.

Wird der eine öffentliche Auftraggeber für die Erbringung der Leistung gegen Entgeltung beauftragt, gilt die vorher genannte Regelung nicht.


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