- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Wie werden Schwellenwerte berechnet?
Die Berechnung des Schwellenwertes erfolgt gemäß § 3 VgV durch Schätzung des Auftragswertes. Maßgeblich ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VgV der Nettoauftragswert.
Die Schwellenwerte geben vor, nach welcher Vergabeart ausgeschrieben werden muss. Für die unterschiedlichen Leistungen – also Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferleistungen – gibt es auch unterschiedliche EU-Schwellenwerte, die angeben ab wann der Auftraggeber europaweit ausschreiben muss.
In diesem Video erklären wir Dir, was die Schwellenwerte bedeuten und wann Auftraggeber national oder europaweit ausschreiben müssen.
Mit evergabe.de kannst Du alle Aufträge elektronisch ausschreiben, egal für welchen Auftragswert.
Weiterführende Informationen zu Schwellenwerte
Maßgebend für den Schwellenwert ist bei der Aufteilung eines Auftrags in Lose grundsätzlich nicht der Wert des Loses, welches ein antragstellender Bieter anstrebt zu erhalten. Der Auftragswert des gesamten zur Ausschreibung anstehenden Auftrags (§ 3 Abs. 7 und 8 VgV) ist hierbei ausschlaggebend.