- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
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- Schwarzarbeit
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- Sektorenauftraggeber
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- Sektorenkopplung
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- Sekundärrechtsschutz
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- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
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- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist die Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)?
Die Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) ist eine bestimmte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur angewendet wird. Durch die SSEE können Qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden.
Die Sichere Signaturerstellungseinheit sichert die die Geheimhaltung und Einmaligkeit eines Signaturschlüssels. Die zu unterzeichnenden Dateien dürfen nicht verändert werden (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Anhang II Abs. 2).
Sichere Signaturerstellungseinheiten laut Gesetz
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt regelt u.a. die Sichere Signaturerstellungseinheiten. So sind im Art. 2 der Anwendungsbereich beschreiben und in Art. 3 die Begriffsbestimmungen zu finden.
Art. 3 Abs. 22 besagt: „ ‚Elektronische Signaturerstellungseinheit‘ ist eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet wird.“
Und Art. 51 regelt: „Sichere Signaturerstellungseinheiten, (…) gelten als qualifizierte Signaturerstellungseinheiten gemäß dieser Verordnung.“
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