- Abfallhierarchie
- Absage
- Abzeichnungsstufen
- AI Anfragenmanager
- AI Bietercockpit
- AI Firmenmanager
- AI LV-Assistent
- AI Vergabemanager
- AI Weblauncher
- Akteneinsicht
- Amtsblatt der Europäischen Union
- Amtsermittlungsgrundsatz
- Änderung der Vergabeunterlagen
- Angebot
- Angebote in Papierform
- Angebotsannahme
- Angebotsfrist
- Angebotsöffnung
- Angebotsprüfung
- Angebotswertung
- Angemessenheit des Angebots
- Anschreiben
- Arbeitsgemeinschaft
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Archivierungsfrist
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Aufhebung der Ausschreibung
- Aufhebungsgründe
- Aufklärungsverhandlungen
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- Auftragsarten
- Auftragsberatungsstelle
- Auftragserteilung
- Auftragsgegenstand
- Auftragsvergabe
- Auftragswert
- Ausführungsfristen
- Auslobungsverfahren
- Ausschlussfrist
- Ausschlussgründe
- Ausschreibung
- Ausschreibungen bund.de
- Ausschreibungsblatt
- Ausschreibungsdatenbank
- Ausschreibungsergebnis
- Ausschreibungsreife
- Ausschreibungssoftware
- B2B
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Beschafferprofil
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
- e-Business
- E-Government
- E-Market Places
- e-Procurement
- eAkte
- ECAS
- eCertis
- EG-Vergaberichtlinien
- EIDAS-Verordnung
- Eignung des Bieters
- Eignungsanforderung
- Eignungskriterien
- Eignungsleihe
- Eignungsnachweise
- Eignungsprüfung
- Einfache elektronische Signatur
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Einrichtung des öffentlichen Rechts
- Einspruchsfrist
- Einstufiges Verfahren
- Einstufiges Vergabeverfahren
- Elektronische Angebotsabgabe
- Elektronische Auftragsvergabe
- Elektronische Auktion
- Elektronische Kommunikation
- Elektronische Mittel
- Elektronische Signatur
- Elektronische Vergabe
- Elektronischer Katalog
- Elektronischer Marktplatz (EMP)
- Elektronisches Angebot
- Emissionen
- eNotices
- Entscheidungen der Vergabekammer
- Ergänzungsmeldung
- Erledigung der Hauptsache
- Ermessensspielraum
- Eröffnungstermin
- eSenders
- eTendering
- EU-Bekanntmachungen
- EU-Schwellenwerte
- EU-Supplement
- EU-Vergaberichtlinien
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europaweite Ausschreibungen
- EVB
- EVB-IT
- Eventualposition
- eVergabe
- Ex-Ante Ausschreibung
- Ex-Ante Transparenz
- Ex-Post-Transparenz
- Fachlosvergabe
- Fakultative Ausschlusskriterien
- Fehlende Bieterangaben
- Fehlende Erklärungen
- Fehlende Unterlagen
- Fördermittel
- Formelle Mängel und Fehler der Angebote
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Freiberufliche Leistungen
- Freihändige Vergabe
- Fristen
- Fristsetzung
- Fristverlängerung
- Funktionale Ausschreibung
- Funktionale Leistungsbeschreibung
- GAEB
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesvergabegesetze
- Leasing
- Lebenszykluskosten
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
- Leistungsort
- Leistungsverzeichnis
- Leitfabrikat
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Lieferauftrag
- Lieferfrist
- Lieferkette
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Lieferleistungen
- Lohngleitklausel
- Los
- Losverfahren
- Losvergabe
- Nachforderungen
- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Entwicklung
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsziele
- Nachlieferung
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsverfahren
- Nachtrag
- Nachtragsmanagement
- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nebenangebot
- Neues Steuerungsmodell (NSM)
- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
- Nichtigkeit
- Nichtoffenes Verfahren
- NUTS-Code
- Nutzwertanalyse
- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
- Parallelausschreibung
- Passwort
- Pauschalpreisangebot
- PKI-Verschlüsselung / Verfahren
- Planungswettbewerb
- Plausibilitätsprüfungen
- Prämie
- Präqualifikation für Aufträge nach VOB
- Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO
- Präqualifizierung
- Preis
- Preisabsprache
- Preisanfrage
- Preisangaben
- Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
- Primärrechtsschutz
- Print-on-Demand (PoD)
- Private-Key
- Privatisierung
- Produktneutralität
- Projektant
- Prüfung der Angebote
- Public Key
- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
- Tarif- und Mindestlohngesetz
- Tariftreue
- Tariftreue- und Vergabegesetz
- Technisches Nebenangebot
- TED
- TED-Datenbank
- Teilaufhebung einer Ausschreibung
- Teillos
- Teilnahmeanträge
- Teilnahmefrist
- Teilnahmewettbewerb (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)
- Teilnahmewettbewerbsunterlagen
- Teilnehmerliste
- Transparenzgebot
- UfAB
- Umweltfreundliche Produkte
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
- Unterangebot
- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
- Unverhältnismäßiger Aufwand
- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
- Unzutreffende Erklärungen
- VEBEG
- Verfahrensarten
- Verfahrensbeteiligte
- Verfügbarkeitserklärung
- Vergabe
- Vergabe ohne Ausschreibung
- Vergabe- und Vertragsordnung
- Vergabeakten
- Vergabearten
- Vergabeassistent
- Vergabebekanntmachung
- Vergabeentscheidung
- Vergabehandbücher (VHB)
- Vergabekammer
- Vergabekoordinierungsrichtlinie
- Vergabemanagement
- Vergabenachprüfungsverfahren
- Vergabenummer
- Vergabeordnung / Verdingungsordnung
- Vergabeplattform
- Vergaberecht
- Vergaberechtsreform 2016
- Vergabesenat
- Vergabesoftware
- Vergabestatistik
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
- Vergabestelle (VSt)
- Vergabestrafrecht
- Vergabeunterlagen
- Vergabeunterlagen / Verdingungsunterlagen
- Vergabeverfahren
- Vergabevermerk
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Vergebener Auftrag
- Verhandlungsverbot
- Verhandlungsverfahren
- Verhandlungsvergabe
- Vertragsarten
- Vertragsunterlagen
- Vertrauensschaden
- Verwaltungsakte
- VHB-Bund
- Vier-Augen-Prinzip
- Virtueller Marktplatz
- VOB
- VOB/A
- VOF
- VOL
- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist die Sektorenverordnung?
Die Sektorenverordnung (SektVO) ist eine eigenständige Regelung, die die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung beschreibt. Sie ist nur für Beschaffungsvorgänge oberhalb der EU-Schwellenwerte anwendbar.
Die Neufassung der Sektorenverordnung ist am 18. April 2016 in Kraft getreten. Die Neufassung ist gegenüber der Vorgängerregelung deutlich erweitert worden. Sie umfasst jetzt 65 Paragrafen, die in fünf Abschnitte untergliedert sind, und drei Anlagen.
§ 1 Sektorenverordnung
§ 1 SektVO legt den persönlichen Anwendungsbereich fest. Die Sektorenverordnung findet demnach ausschließlich Anwendung auf Auftragsvergaben durch Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB). Nicht nur Verkehrsunternehmen, Stadtwerke, Netzbetreiber sowie Unternehmen nach dem Bundesberggesetz schreiben auf dieser Grundlage aus. Auch Kommunen müssen Aufträge in diesem Segment nach der Sektorenverordnung vergeben, wenn sie beispielsweise die Trinkwasserversorgung der Gemeinde über ihren Regiebetrieb betreiben. Die Sektorenverordnung gilt auch für den Bereich der Deutschen Bahn AG und der Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Mit dem evergabe Manager können Ausschreibungen nach der Sektorenverordnung durchgeführt werden.
Die Formblätter zur SektVO sind im evergabe Manager beinhaltet.
Auftragswert schätzen bei Vergabeverfahren nach SektVO
Der sachliche Anwendungsbereich ist betroffen, wenn der maßgebliche EU-Schwellenwert erreicht oder überschritten wird. Daher hat die Vergabestelle den voraussichtlichen Gesamtwert (Nettowert) vor Absendung der Auftragsbekanntmachung zu schätzen. Der Gesamtwert hat alle Leistungen zu umfassen, die in einem technisch und wirtschaftlich funktionalen Zusammenhang stehen. So schreibt unter anderem § 2 Abs. 6 SektVO für die Schätzung des Auftragswertes von Bauleistungen fest, dass auch alle Liefer- und Dienstleistungen, die für das Bauvorhaben erforderlich sind und von dem Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, bei der Berechnung des Auftragswertes zu berücksichtigen sind.
Besonderheiten der Sektorenverordnung
Manche Regelungsbereiche der Sektorenverordnung unterscheiden sich deutlich von denen der Vergabeverordnung. So stehen dem Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen das Offene Verfahren, das Nichtoffene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sowie der Wettbewerbliche Dialog nach seiner Wahl zur Verfügung (§ 13 SektVO), während der herkömmliche öffentliche Auftraggeber lediglich eine Wahlfreiheit zwischen Offenem und Nichtoffenem Verfahren hat.
Zu den Besonderheiten des Wettbewerblichen Dialogs (§ 17 SektVO) zählt dabei, dass der Auftraggeber in der ersten Phase (Leistungsbeschreibung) lediglich seine Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung beschreiben muss. Die zweite Phase des Wettbewerblichen Dialogs beginnt mit dem Dialog, in dessen Rahmen der Auftraggeber gemeinsam mit den Unternehmen ermittelt, wie seine Bedürfnisse am besten erfüllt werden können und in der dritten Phase (Angebotsphase) werden die Unternehmen schließlich aufgerufen, auf der Grundlage der in der Dialogphase gefundenen Lösungen konkrete Angebote einzureichen. Ein weiterer Unterschied gegenüber der Vergabeverordnung besteht bei den Anforderungen an die Unternehmen. Insbesondere gilt dies für die Qualifizierungssysteme nach § 48 SektVO. Diese haben zum einen den Zweck einer vorgezogenen Eignungsprüfung, zum anderen dienen sie der Bekanntmachung zu vergebender Aufträge.
Außerdem führt § 18 SektVO nunmehr das neue Vergabeverfahren der Innovationspartnerschaft auch in den Sektorenbereich ein.