- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist eine Schutzerklärung?
Die Technologie- oder Schutzerklärung dient dem Ziel, Einflüsse der Scientology-Organisation auf Personen, Unternehmen und Organisationen durch wirtschaftliche Tätigkeiten zu stoppen.
Die Innenminister- sowie die Wirtschaftsministerkonferenz haben sich auf die Schutzerklärung geeinigt. Die Erklärung ist nur bei der Vergabe von Beratungs- und Schulungsleistungen zu verwenden.
Vergabestellen können mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) und mit evergabe.de die Dokumente zur Schutzerklärung, zusammen mit den Vergabeunterlagen, für Unternehmen zum Herunterladen bereitstellen.
Weiterführende Informationen zu Schutzerklärung
In besonderen Fällen ist eine solche Erklärung notwendig, bevor es zu den Abschlüssen von Verträgen kommt. Dadurch soll verhindert werden, dass die Scientology-Organisation Einfluss auf die öffentliche Verwaltung gewinnt oder Datenspionage durchführt. Dies wird als Verfehlung gewertet und stellt die gesamte Integrität des betroffenen Unternehmens dar. Wird eine geforderte Schutzerklärung nicht abgegeben, kommt es zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Neu: evergabe.de-Academy