eVergabe.de
Selbstreinigung
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Was ist eine Selbstreinigung?

Eine Selbstreinigung ist eine Wiedergutmachung eines Unternehmens. Das Unternehmen wurde aufgrund eines Fehlverhaltens beziehungsweise einer Straftat vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Es muss nachweisen, dass:

  • der verursachte Schaden durch eine Ausgleichszahlung behoben wurde oder sich verpflichtet hat, einen solchen Ausgleich vorzunehmen.
  • es aktiv mit den Ermittlungsbehörden über die Tatsachen und Umstände des Fehlverhaltens zusammengearbeitet hat.
  • es bestimmte Maßnahmen ergriffen hat, um weitere Straftaten oder Fehlverhalten zu vermeiden.

Festgeschrieben ist das im § 125 GWB. Öffentliche Auftraggeber entscheiden fallgebunden über eine Teilnahme der Unternehmen am Vergabeverfahren. Sie bewerten, ob die Selbstreinigungsmaßnahmen ausreichend waren.

Voraussetzungen für einen Ausschluss

Entscheidet sich der Auftraggeber dennoch für einen Ausschluss des Bieters, so muss er die Ausschlussgründe entsprechend dokumentieren sowie dem Unternehmen gegenüber begründen.


Wann und warum dürfen Auftraggeber Bieter von ihrem Vergabeverfahren ausschließen? Das ist auch Thema in unserer evergabe.de-WG. Nach einem Grillabend mit Freunden tauschen sich Christin und Pascal dazu aus.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Bei evergabe.de findest Du tausende Vergabeverfahren und aktuelle Ausschreibungsinformationen. Nimm an so vielen Vergaben teil, wie Du möchtest.


eVergabe.de