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Start-up-Unternehmen in der Vergabewelt

Start-Up-Unternehmen haben einen erschwerten Einstieg in die öffentliche Auftragsvergabe und können oft noch nicht an Öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Das liegt meist daran, dass die Unternehmen die sog. Eignungskriterien nicht erfüllen können. Viele öffentliche Auftraggeber akzeptieren nur Bieterfirmen, die bereits mehrere Jahre am Markt aktiv sind und bestimmte Umsätze erreicht haben. Häufig werden Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre abgefragt.

Allerdings bietet das Vergaberecht Alternativen und Möglichkeiten:

Zum einen sind Beschränkte Vergaben mit Teilnahmewettbewerb eine Chance. Hier werden meist kleinere Aufträge vergeben, bei denen die Anforderungen an die Unternehmen in der Regel geringer angesetzt werden. Zum anderen können sich Unternehmen durch Bietergemeinschaften (oder Arbeitsgemeinschaften) gegenseitige Vorteile verschaffen. Schließen sich mindestens zwei Unternehmen zusammen, können sich diese auf Referenzen und/ oder Know-How des Partners berufen. Dabei handelt es sich um die sog. Eignungsleihe. Gute Chancen, in die öffentliche Auftragsvergabe einzusteigen, bieten sich für Start-ups auch als Subunternehmer, da die Eignungskriterien überwiegend beim Hauptauftragnehmer abgefragt werden.


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