evergabe.de-Glossar
- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was versteht man unter Subunternehmer?
Unter Subunternehmer (nach anderer Terminologie auch Unterauftragnehmer) versteht man das Unternehmen, welches einen Auftrag von einem Hauptunternehmen oder Hauptauftragnehmer erhält und die Leistung ausführt. Eine Legaldefinition findet sich in § 4 Abs. 2 VSVgV.
Im Referenzverzeichnis von evergabe.de stellen sich Unternehmen und ihre erfolgreichen Arbeiten vor.
Weiterführende Informationen zu Subunternehmer
Im Rechtsverkehr spricht man bei Subunternehmer auch von Nachunternehmer. Im Vergabeverfahren können erfolgreiche Bieter einen Subunternehmer beauftragen, ihre angebotene Leistung auszuführen.
Gründe für die Auftragserteilung an einen Subunternehmer sind:
- Kosteneinsparungen
- Überlastung des Hauptunternehmers
- Spezielle Fähigkeiten des Subunternehmers
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