eVergabe.de
Unverhältnismäßiger Aufwand
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was ist ein Unverhältnismäßiger Aufwand?

Ein Unverhältnismäßiger Aufwand bezeichnet einen allzu großen Einsatz von Ressourcen, die Auftraggeber bei einer Öffentlichen Ausschreibung haben. In diesem Fall dürfen sie das Verfahren einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nutzen.
Nach § 3 Abs. 4 VOL/A ist der Aufwand unverhältnismäßig, wenn er in einer Diskrepanz zu der erbrachten Leistung steht.


Du hast die Möglichkeit Deine Beschränkten Ausschreibungen direkt auf evergabe.de oder mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) durchzuführen.



Academy

Erlebe Webinare, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de