Was sind Eignungskriterien?

Eignungskriterien definieren die konkreten Maßstäbe, anhand derer ein öffentliche Auftraggeber prüft, ob ein Bieter oder Bewerber geeignet ist. Sie dienen als Bewertungsgrundlage, um sicherzustellen, dass Unternehmen die erforderlichen fachlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen erfüllen.

Die 3 Hauptkriterien

Die drei Hauptkategorien gemäß § 122 Abs. 2 GWB sind:

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister)

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Umsatznachweise, Versicherungen)

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (z. B. Referenzen, Qualifikationen, Zertifikate)

Die Eignungskriterien müssen in der Vergabebekanntmachung oder den Vergabeunterlagen klar formuliert sein. Sie dürfen nicht über das hinausgehen, was für die Auftragsausführung erforderlich ist, und müssen objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sein. Diese Kategorien bilden den rechtlichen Rahmen dafür, welche Anforderungen zulässig sind. Auftraggeber müssen darauf achten, dass sie nur solche Nachweise verlangen, die unmittelbar zur Bewertung der tatsächlichen Eignung erforderlich sind. Nicht alle Nachweise müssen bereits mit dem Angebot eingereicht werden – vergaberechtlich ist es zulässig, bestimmte Unterlagen erst auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern dies in den Vergabeunterlagen vorgesehen ist.

Formulierung und Bekanntmachung der Eignungskriterien

Die Eignungskriterien müssen in der Vergabebekanntmachung oder den Vergabeunterlagen klar formuliert sein. Sie dürfen nicht über das hinausgehen, was für die Auftragsausführung erforderlich ist, und müssen objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sein. Dazu gehört auch die Festlegung der Mindestanforderungen, an denen sich Bieter orientieren können. Je präziser die Anforderungen beschrieben sind, desto geringer ist das Risiko von Missverständnissen oder ungerechtfertigten Ausschlüssen.

Zudem müssen Auftraggeber die Bewertungslogik offenlegen, etwa, ob bestimmte Nachweise zwingend erforderlich sind oder ob der Auftraggeber im Einzelfall Ermessensspielräume hat. Ebenso wichtig ist die Möglichkeit, dass mehrere Unternehmen ihre Eignung gemeinsam nachweisen können, beispielsweise in Form von Bietergemeinschaften oder durch die Einbindung von Nachunternehmern.

Bedeutung für die Praxis

Für Bieter sind die Eignungskriterien entscheidend, da sie darüber bestimmen, ob eine Teilnahme am Vergabeverfahren überhaupt möglich ist. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob sie die geforderten Kriterien erfüllen und welche Unterlagen benötigt werden. Auftraggeber wiederum müssen sorgfältig abwägen, welche Anforderungen sie stellen, um einerseits zuverlässige Anbieter zu beauftragen und andererseits den Wettbewerb nicht unnötig einzuschränken.

Die Eignungskriterien können mittels Vergabeunterlagen den Bietern über evergabe.de oder mit dem evergabe Manager zum Download bereitgestellt werden.

Die Eignungskriterien können mittels Vergabeunterlagen den Bietern über evergabe.de oder mit dem evergabe Manager zum Download bereitgestellt werden.

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