Was ist eine Losvergabe?

Die Losvergabe bezeichnet die Aufteilung öffentlicher Aufträge in mehrere Teilaufträge („Lose“), um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern. Sie ist in § 5 VOB/A geregelt und verfolgt das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die mittelständische Wirtschaft zu fördern.

Ziel und rechtliche Grundlage

Das Gebot der losweisen Aufteilung verpflichtet öffentliche Auftraggeber, große Gesamtaufträge so zu strukturieren, dass sich auch kleinere Betriebe um einzelne Leistungsteile bewerben können. Damit soll verhindert werden, dass Aufträge ausschließlich an große Unternehmen mit umfangreichen Kapazitäten gehen.

  • Rechtsgrundlage: § 5 VOB/A und § 97 Abs. 4 GWB

  • Zielsetzung: Förderung des Mittelstands, Sicherung des Wettbewerbs und bessere Nutzung regionaler Kapazitäten

Die Zahl und Größe der Lose muss sich daran orientieren, dass sich tatsächlich kleine und mittlere Unternehmen um Teilaufträge bewerben können. Allerdings muss man dabei nicht so weit gehen, dass sich alle potentiellen Bewerber an dem Wettbewerb beteiligen können, ohne gezwungen zu sein, Bietergemeinschaften zu bilden. Dies schränkt den Wettbewerb in unzulässiger Weise ein.

Gleichzeitig muss die Vergabestelle darauf achten, dass eine sachgerechte und wirtschaftliche Aufteilung erfolgt. Eine übermäßige Zerstückelung der Leistungen ist zu vermeiden, wenn sie die Durchführung des Projekts unverhältnismäßig erschwert oder zusätzliche Verwaltungskosten verursacht.

Arten der Lose

Die Losvergabe kann in unterschiedlichen Formen erfolgen:

  1. Fachlose – Aufteilung nach Art der Leistung (z. B. Elektroarbeiten, Sanitär, Malerarbeiten)

  2. Teillose – Gliederung nach räumlichen oder zeitlichen Kriterien (z. B. Bauabschnitte, Liefergebiete, Projektphasen)

  3. Kombinationslose – Kombination mehrerer Lose zu Gesamtpaketen, falls ein Unternehmen mehrere Leistungen übernehmen möchte

Auftraggeber können angeben, ob Bieter sich auf einzelne oder mehrere Lose bewerben dürfen („Loslimitierung“) und ob ein Bieter mehrere Lose zugleich erhalten kann.

Wie funktioniert die Losvergabe in der Praxis?

In der praktischen Umsetzung analysiert der Auftraggeber zunächst Art und Umfang der Gesamtleistung, um sinnvolle Lose zu bilden. Anschließend werden diese Lose einzeln oder gemeinsam ausgeschrieben. Im Vergabeprozess können Unternehmen gezielt auf jene Teilbereiche bieten, die sie fachlich und wirtschaftlich abdecken können.
Digitale Vergabeplattformen wie evergabe.de ermöglichen Auftraggebern, Leistungen effizient losweise auszuschreiben und Teilaufträge direkt online zu veröffentlichen.

Warum ist die Losvergabe wichtig?

  • Chancengleichheit: Sie stärkt den Wettbewerb und ermöglicht auch kleineren Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen.

  • Wirtschaftlichkeit: Auftraggeber profitieren von spezialisierteren Angeboten, was die Qualität verbessern und Kosten senken kann.

  • Regionalförderung: Besonders lokale und mittelständische Unternehmen erhalten realistische Beteiligungsmöglichkeiten.

  • Transparenz: Durch klare Losbildung und Dokumentation wird der Vergabeprozess nachvollziehbar und rechtssicher.

Ausschluss oder Zusammenfassung von Losen

Ausnahmsweise dürfen Auftraggeber auf eine Losaufteilung verzichten, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies rechtfertigen – etwa bei komplexen Großprojekten, bei denen eine einheitliche Durchführung organisatorische Vorteile bietet. Der Verzicht muss jedoch dokumentiert und begründet werden, um den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe zu wahren.

Digitale Unterstützung bei der Losvergabe

Online-Vergabetools bieten Auftraggebern heute umfassende Funktionen für Losverwaltung, Bietereinsicht und Dokumentation. Mit Plattformen wie evergabe.de kannst Du Deine Ausschreibung losweise gestalten, gezielt passende Auftragnehmer ansprechen und so rechtskonform sowie transparent Teilaufträge veröffentlichen.

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