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Leasing
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Was bedeutet Leasing?

Leasing bezeichnet einen atypischen Mietvertrag. Vertragsgegenstand ist das Leasingobjekt, das vom Leasinggeber zur Verfügung gestellt und finanziert wird. Der Leasingnehmer kann das Leasingobjekt benutzen, wenn er ein entsprechendes Leasingentgelt bezahlt. Leasingverträge ähneln Mietverträgen. Der wesentliche Unterschied ist, dass Wartungs- und Instandsetzungsleistungen sowie der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer übertragen werden.

Im Vergabebereich gibt es häufig öffentliche Ausschreibungen über Lieferung und Leasing von Dienst-PKW´s. Die Beschaffung von Hard- und Software kann neben Kauf und Miete auch als Leasing oder Mietkauf gestaltet werden.


Die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen mit Abschluss von Leasingaufträgen ist mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) und evergabe.de möglich.


Weiterführende Informationen zu Leasing

In Deutschland und den deutschsprachigen Ländern wird unter Leasing oft ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden. Hierbei bleibt der Leasinggeber zivilrechtlich Eigentümer des Leasingobjektes.

Leasing lässt sich wie folgt einordnen:

1. Nach dem Leasinggeber

  • Herstellerleasing: Das Leasinggut wird von dem Leasinggeber hergestellt. In der Praxis wird eine abgewandelte Form angewandt. Der Hersteller gründet Tochterunternehmen, die als Leasinggesellschaft fungieren.
  • Leasing bei Leasinggesellschaften ohne Herstellerbindung: Hier ist die Leasinggesellschaft unabhängig von dem Hersteller. So können unterschiedliche Interessen der Vertragspartner wie Absatzförderung gewahrt werden.

2. Nach den Leasinggegenständen

  • Mobilienleasing
  • Immobilienleasing
  • Fahrzeugleasing
  • Flottenleasing

3. Nach der Vertragsbeziehung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer

  • Direkte Vertragsbeziehung
  • Indirekte Vertragsbeziehung durch Untervermietung: Ist eine Vertriebsorganisation, bei der die Kunden selbst betreut werden. Das eigentliche Leasinggeschäft (Bonitätsprüfung, Refinanzierung oder Anlagenverwaltung) wird einem Dritten überlassen.

Leasingverträge sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Es gibt folgende Typen:

  1. Vollamortisation: Der gesamte Anschaffungspreis wird innerhalb der vereinbarten Leasinglaufzeit bezahlt. Dabei wechselt nicht der Eigentümer.
  2. Teilamortisation: Ähnelt einem Mietkauf. Das Leasingobjekt wird nur zu einem Teil bezahlt. Anschließend kann über das weitere Vorgehen verhandelt werden. Bei einem Mietkauf hingegen steht schon bei Vertragsunterzeichnung fest, dass der Gegenstand bei einer Teilzahlung zurückgenommen wird.
  3. Kündbare Leasingverträge: Die Konditionen der vorzeitigen Rückgabe werden bei der Vertragsunterzeichnung vereinbart. Um steuerrechtlich einen Mietkaufvertrag zu umgehen, ist eine Kündigung frühstens nach 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Objektes möglich.

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