eVergabe.de

Ergibt es Sinn, auch beschränkte Ausschreibungen über evergabe.de zu veröffentlichen?

Ja, natürlich. Die meisten Auftraggeber führen nicht nur öffentliche Aufträge auf evergabe.de durch. Sie nutzen die beschränkten und freihändigen Verfahren über die evergabe.de-Plattform aus verschiedenen Gründen gern.

Zum einen ist eine Angebotseinholung per E-Mail i.d.R. nicht vergaberechtskonform, da der Auftraggeber hierdurch eingegangene Angebote bereits vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen kann (hier gibt es Hinweise). Zum anderen kann nur beim Nutzen einer Vergabeplattform die Angebotsöffnung im Vier-Augen-Prinzip automatisch dokumentiert werden.

Die Nutzung von evergabe.de bietet auch die Möglichkeit, große Dateien (bis zu 256 MB pro Datei) bereitzustellen und zu empfangen. Sie können auf evergabe.de Ihre eigene Firmenliste erstellen und dann sehr einfach diese bei freihändigen und beschränkten Ausschreibungen als Teilnehmer hinzufügen. Alternativ können Sie dies öffentlich machen (mit Teilnehmerwettbewerb) und greifen auf einen großen Bieterpool von evergabe.de zurück.

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