Kann der Bewerber mir das Angebot auch per E-Mail zusenden oder muss dies über die Plattform geschehen?
Die Angebotsabgabe erfolgt üblicherweise über eine Plattform für E-Vergaben. Hierbei bleiben die Angebote und deren Unterlagen bis zur Angebotsöffnung für den Auftraggeber verschlüsselt. Über die evergabe.de-Plattform ist die Angebotsabgabe in elektronischer Textform.
Zum einen ist eine Angebotseinholung per E-Mail i.d.R. nicht vergaberechtskonform, da der Auftraggeber hierdurch eingegangene Angebote bereits vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen kann. Zum anderen kann nur bei Nutzung einer Vergabeplattform die Angebotsöffnung im Vier-Augen-Prinzip automatisch dokumentiert werden.
Hinweis: Das Nutzen von evergabe.de bietet auch die Möglichkeit, große Dateien (bis zu 256 MB pro Datei) bereitzustellen und zu empfangen. Sie können auf evergabe.de ebenso ihre eigene Firmenliste erstellen und dann einfach diese bei freihändigen und beschränkten Ausschreibungen als Teilnehmer hinzufügen. Alternativ schreiben Sie öffentlich, also mit Teilnehmerwettbewerb, aus und greifen auf einen großen Bieterpool von evergabe.de zurück.