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Muss der öffentliche Auftraggeber eine Beschränkte Ausschreibung auch bekannt machen?

Der Auftraggeber entscheidet bei einer beschränkten Ausschreibung, ob er diese ohne Teilnehmerwettbewerb oder mit Teilnehmerwettbewerb durchführt.

Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb können Bieter einfach teilnehmen. Im ersten Schritt bewerben sich die Bieter mittels eines Teilnahmeantrags. Haben sie die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt, werden diese vom Auftraggeber im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufgefordert. 

Bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb wird nur ein bestimmter Firmenkreis zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabestelle informiert folglich nach Beauftragung den Markt darüber, mit einer Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags.

Alle weiteren Informationen dazu gibt im Glossar: Beschränkte Ausschreibung >

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