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Bedeutet die elektronische Angebotsabgabe, dass es sich lediglich um “eingescannte PDF-Dokumente” handelt?

In erster Linie ist es Pflicht, die elektronische Angebotsabgabe zuzulassen. Entscheidet sich die Vergabestelle zu eben jener, liegt die Pflicht dem nachzukommen wiederum bei den Bieterfirmen. Dabei kann es sein, dass ein Großteil der Angebotsinhalte im PDF-Format sind. Je nachdem, um welche Art von Ausschreibung es sich handelt, gehören aber auch andere Unterlagen dazu. Bei Bauausschreibungen ist beispielsweise die GAEB-Datei wichtig.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ: Was gehört zu einem Angebot? >

Bei der elektronischen Angebotsabgabe über evergabe.de können Sie die Vergabeunterlagen ausdrucken und ausfüllen, einscannen und mit dem Hochladen abgeben. Prüfen Sie jedoch zuvor, ob es sich um bearbeitbare Dokumente handelt. Dann können Sie diese Unterlagen direkt ausfüllen, speichern und ebenfalls mit abgeben. 

Bitte beachten: Ein Angebot muss immer unterschrieben werden. Die Signatur der einfachen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform evergabe.de erfolgt ausschließlich mit Einfacher elektronischer Signatur (in Textform). Wenn Sie beispielsweise ein Angebot im Namen Ihrer Firma abgeben, werden automatisch Ihre Firmendaten an den Auftraggeber übermittelt. Hierfür müssen die Angebotsunterlagen händisch oder elektronisch unterschrieben sein.

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