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Geht mit dem Klick auf den Button “Teilnehmen“ in der Ansicht der Ausschreibung auch die Verpflichtung für die Teilnahme für den Bietern einher? Kann ich die Ausschreibungsunterlagen auch nur zur Ansicht herunterladen ohne bereits die Teilnahme zu bestätigen?

Eine Teilnahme am Verfahren an sich können Sie nicht zurückziehen. Die Teilnahme am Vergabeverfahren verpflichtet Sie auch grundsätzlich nicht zur Abgabe eines Angebotes. Sie tauchen lediglich in der Teilnehmerliste auf. Sie können also die Vergabeunterlagen einsehen, ohne dass Pflichten für Sie entstehen.

Hinweis: Diese Daten müssen vom Auftraggeber laut Vergabestatistikverordnung an Destatis weitergegeben werden. Die VergStatVO ist Bestandteil der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung. Für Sie als Bieter entsteht dadurch kein weiterer Handlungsbedarf. Sie werden auch nirgendwo namentlich genannt.

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