Kann man aus einer öffentlichen Ausschreibung auch immer eine beschränkte machen oder gibt es hierfür bestimmte Bedingungen?
Vor der Veröffentlichung wird die entsprechende Art der Ausschreibung gewählt. Je nach dem, was ausgeschrieben wird und welche Rahmenbedingungen vorliegen wird dann eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung gewählt.
Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist erst zulässig, wenn eine öffentliche Ausschreibung
- kein annehmbares Ergebnis brachte
- für den Auftraggeber einen unverhältnismäßigen Aufwand im Vergleich zum erzielten Nutzen oder Auftragswert verursachen würde oder
- aus anderen Gründen (z. B. Dringlichkeit oder Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.