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Muss die ausschreibende Stelle zwingend ausschließen, wenn Unterlagen nicht nachgereicht werden?

Ja. Denn mit einer Nachforderung gibt der Auftraggeber dem Bieter noch einmal die Möglichkeit, wichtige Angaben und Nachweise vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb einer vom Auftraggeber angegebenen Frist geliefert, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 16a Abs. 5 VOB/A).

Auch bei Liefer- und Dienstleistungen ist festgehalten, dass Bieter und ihr Angebot ausgeschlossen werden, „die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten“ (§ 42 Abs. 1 Satz 2 UVgO und § 57 Abs. 1 Satz 2 VgV) beziehungsweise „Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten“ (§ 16 Abs. 3 Satz a VOL/A).

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Damit weiterhin mit Nachforderungen sicher und effektiv umgegangen wird, vermittelt unsere Referentin fachliche Kenntnisse der Gesetzeslage und schaut dabei auf die Rechtsprechung. Der nächste Termin ist am 2023, 00:00 – 00:00 Uhr.

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