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Was ist mit “bepreisen” gemeint?

Ihr Angebot muss mit den entsprechenden Preisen versehen sein, bei einem Leistungsverzeichnis also jede Position. Der Auftraggeber möchte ein Angebot erhalten, mit dem er dann feststellen kann, was die benötigte Leistung kostet und diese ggf. mit anderen Angeboten vergleichen. Zusätzlich muss er das Angebot in vier Stufen werten. Dabei ist Stufe 3: Überprüfung der Angemessenheit des Preises. Außerdem können fehlende Preisangaben zum Ausschluss des Angebotes führen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter Angebotsprüfung >

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