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Welche Regeln gelten für beschränkte Ausschreibungen?

Allem voran sollte die beschränkte Ausschreibung die Ausnahme bleiben. Das ist deshalb so, damit viele interessierte Bewerber zum einen Ausschreibungen finden und zum anderen die Möglichkeit haben, ein Angebot abzugeben.

Ausnahmetatbestände können sein:

  • Aus Gründen der Geheimhaltung oder Dringlichkeit ist eine öffentliche Ausschreibung nicht zweckmäßig.
  • Der Auftragswert ist gering oder eine zuvor durchgeführte öffentliche Ausschreibung brachte keine Ergebnisse.
  • Es bestehen spezielle Anforderungen an Technik, Fachkunde und Personal.
  • Das Bearbeiten des Angebotes bedarf eines ungewöhnlich hohem Aufwands, wegen Eigenheiten der Leistungen.

Des Weiteren werden beschränkte Ausschreibungen entweder mit Teilnahmewettbewerb oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Wesentlichen heißt das, dass der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl an Unternehmen zum Einreichen von Angeboten auffordert. Hierfür muss sich der Auftraggeber an verschiedene Vergabevorschriften halten. 

Sie als ausgewähltes Unternehmen beziehungsweise als Bieter handeln so, wie Sie es kennen. Sie erstellen anhand der Vergabeunterlagen Ihr Angebot und reichen dieses bis zur Angebotsfrist ein.

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