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Wird eine GbR als Bietergemeinschaft betrachtet?

Ja. Bei einer Bietergemeinschaft handelt es sich grundsätzlich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB, die im Auftragsfall den Vertrag gemeinsam als ARGE ausführt.

Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer, aber mindestens zwei, Unternehmen zur gemeinschaftlichen Abgabe eines Angebotes. Sie haben damit nicht nur das Ziel den Auftrag zu bekommen, sondern verpflichten sich auch gegenseitig den Vertrag zu erfüllen. Die GbR ist eine Personengesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Als Unternehmen sollte man nicht aus dem Auge verlieren, dass eine Bietergemeinschaft in jedem Fall eine eigene Gesellschaft darstellt, die gegenüber dem Auftraggeber eigenständig auftritt.

Besonderheiten der Bietergemeinschaft

Es wird das Benennen einer verantwortlichen Ansprechperson verlangt. Diese tritt als bevollmächtigter Vertreter auf und darf sowohl Teilnahmeanträge als auch Angebotsunterlagen unterzeichnen. Des Weiteren kann eine Änderung der Bieteridentität im laufenden Vergabeverfahren den Ausschluss zur Folge haben, da das unzulässig ist.

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