Änderung im Präqualifikationsverfahren: GZR-Abfrage endet zum 30. Juni 2025
Die Auftragsberatungsstelle Bayern hat angekündigt, dass die Abfrage des Gewerbezentralregisters (GZR) im Rahmen des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) zum 30. Juni 2025 eingestellt wird. Die bisherige Vorlage eines GZR-Auszugs bei der Beantragung oder Verlängerung einer Präqualifikation entfällt damit vollständig.
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Die Umstellung erfolgt im Zuge der Verwaltungsmodernisierung. Künftig werden relevante Integritätsnachweise automatisiert über digitale Registerschnittstellen geprüft. Ziel ist es, den Aufwand für Unternehmen und prüfende Stellen zu reduzieren und gleichzeitig die Prüfsicherheit zu erhöhen.
Auswirkungen auf Unternehmen und Vergabestellen
Für Unternehmen bedeutet dies: Ab dem 1. Juli 2025 entfällt für Unternehmen die Pflicht, GZR-Nachweise einzureichen. Die Daten werden im Hintergrund digital erfasst. Vergabestellen sollten ihre internen Verfahrenshinweise entsprechend anpassen und bei der Eignungsprüfung auf alternative Registerdaten zugreifen – etwa das Wettbewerbsregister.