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Änderung der VOB/A

Zur Einführung der eForms hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1780 angepasst. Die Anpassungen wurde am 16. Juni 2023 (Banz AT 04.07.2023 B4) bekannt gegeben.

Am 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) hat der DVA diverse Korrekturen und Ergänzungen zu den Anpassungen vorgenommen. Die Änderungen treten erst mit der Aktualisierung der Verweise in § 2 S. 2 VgV und § 2 Abs. 2 S. 2 VSVgV in Kraft. Derzeit verweisen diese Regelungen noch auf die VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2).

Quelle: LinkedIN-Page von Müller-Wrede Rechtsanwälte (Beitrag vom 27.09.2023)


VOB/A – die Vergabe von Bauleistungen für Einsteiger und Fortgeschrittene – europaweit und national

Hier lernst Du die wichtigsten Basics der VOB/A kennen. Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir Dir, wie die VOB/A in der Praxis angewendet wird und berücksichtigen dabei auch aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen.


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