Auswirkungen EU-Sanktionspaket
Im Zusammenhang mit den Angriffen auf die Ukraine hat die EU am vergangenen Freitag ein fünftes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verweist darauf, dass das seit 9. April 2022 geltende Paket unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien – sowie auf Ausführungen bereits abgeschlossener Aufträge bzw. Konzessionen hat.
Wie die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. schreibt, gilt im Hinblick auf noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren bzw. nicht abgeschlossene Verträge der maßgebliche Artikel 5 k der Verordnung (EU) 2022/576 unmittelbar (d. h. ohne nationale Umsetzungsakte) und ab sofort.
Für die Ausführung bereits zugeschlagener Aufträge und Konzessionen besteht eine sechsmonatige Übergangsfrist bis zum 10. Oktober 2022.
Die ausführliche Verordnung (EU) 2022/576 findest Du hier.
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