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Bayern: Ausbauplan für Staatsstraßen

Der Bayerische Ministerrat hat die Weiterführung des 7. Ausbauplans für Bayerns Staatsstraßen beschlossen. Damit wird auch das Bewertungssystem der einzelnen Projekte überarbeitet. Künftig sollen die Faktoren Naturschutz, Artenschutz, Flächensparen und Klimaschutz mehr Gewicht bekommen.

Wie das Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mitteilt, können künftig neue Projekte jederzeit in den Ausbauplan aufgenommen werden. Bisher war dies nur bei einer Fortschreibung des Ausbauplans möglich. Um die Projektbedeutung und die Realisierungschancen zu ermitteln, werden künftig in einer Matrix die Auswirkungen auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr gewichtet. Zudem können Neubewertungen von Ausbauprojekten durchgeführt werden, sodass schnellstmöglich auf geänderte Rahmenbedingungen reagiert werden kann.

Projekte, bei denen bisher keine konkreten Planungen vorgenommen wurden, müssen zusätzlich auf ihre Umweltauswirkungen bewertet werden. Zudem ist ein Wirtschaftlichkeitsnachweis für alle neuen oder wesentlich geänderten Projekte verpflichtend. Projekte, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, können ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.

Hintergrund: Der Bayerische Ausbauplan hat im Vergleich zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen keine Gesetzeskraft. Er stellt allerdings einen bindenden Arbeitsauftrag für die Staatsbauverwaltung dar. Mit dem Ausbauplan wird festgelegt, für welche Projekte planerische und rechtliche Grundlagen für die bauliche Umsetzung geschaffen werden müssen.

Quelle: Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr


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