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Erstes Digitalgesetz in Deutschland beschlossen

Der Bayerische Landtag hat in der vergangenen Woche bundesweit das erste Digitalgesetz beschlossen. Damit werden erstmals rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um Bürgern, Unternehmen und Organisationen zukunftsfähige digitale Angebote zur Verfügung zu stellen.

Das vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales vorgelegte Gesetz umfasst drei wesentliche Kernpunkte. Anhand der allgemeinen Ziele und Grundsätze der Digitalisierung im Freistaat, werden sich künftig die staatlichen Bemühungen orientieren. Als zweiten Punkt werden die Digitalrechte für alle Bürger und Unternehmen festgesetzt, die u. a. den Anspruch auf die Nutzung von digitalen Diensten im Austausch mit Behörden gewährleisten sollen.

Zudem werden Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung der Hochschule Hof unterstützt, Einwohnern des Freistaates nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales


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