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Klimaschutzsofortprogramm im Gebäudesektor

Die Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, um den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen. Mit dem Sofortprogramm soll die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sichergestellt werden.

Die Maßnahmen des Sofortprogramms sehen u. a. wie folgt aus:

  • Novelle Gebäudeenergiengesetz (GEG)
    Mit der Neufassung soll u. a. geregelt werden, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Der Neubaustandard soll ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    Die Förderung wird die neuen Vorgaben des GEG flankieren und insbesondere die ab 2024 geltenden EE-Wärmeanforderungen (65 Prozent EE-Wärme) an neue Heizungen effektiv vorbereiten.
  • Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung (Bundesförderung Serielle Sanierung):
    Bereits im Mai 2021 startete das BMWK ein Förderprogramm zu innovativen Methoden zur Gebäudesanierung. Dieses soll weitergeführt werden.
  • Initiative öffentliche Gebäude
    Mithilfe einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden soll ein vergleichbares Ambitionsniveau, wie das der „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ erreicht werden.
  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
    Die genannten kommunalen Einrichtung sollen unter Beachtung des BMWSB-Bundesprogramm mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel gefördert werden.
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
    Hiermit sollen Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie auf den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent Einspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme geschaffen werden.

Hintergrund des Sofortprogramms ist die Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge des Gebäudesektors in 2021. Statt der geplanten 113 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, wurden 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente festgestellt.

Das Sofortprogramm wird gegenwärtig vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Anschließend wird die Bundesregierung darüber beraten.

Quelle: Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen


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