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Bundeskabinett beschließt Anhebung des Mindestlohns

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser betrug zunächst 8,50 Euro/Stunde (brutto) und wurde in den folgenden Jahren, jeweils auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission), per Verordnung sukzessive erhöht. Der aktuelle Mindestlohn nach der zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung beträgt 9,35 Euro/Stunde.

Nunmehr hat das Bundeskabinett auf Empfehlung der Mindestlohnkommission weitere Erhöhungen beschlossen. In vier Schritten steigt der allgemeine Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro/Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es den sogenannten „Vergabemindestlohn“. Dieser verpflichtet den Bieter, der den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhält, einen bestimmten Mindestlohn an die Arbeitnehmer zu zahlen, die den Auftrag ausführen.

Der Vergabemindestlohn wird durch das jeweilige Landesrecht festgelegt, im Land Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise wurde er erstmals Anfang 2018 eingeführt. Er betrug damals 9,54 Euro und wird seitdem jährlich, jeweils zum 1. Oktober, an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst und beträgt seit dem 1. Oktober 2020 10,35 Euro/Stunde. Ob nach der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns weitere Bundesländer den Vergabemindestlohn anheben, bleibt abzuwarten.

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