eVergabe.de
evergabe.de-News

Bundeskartellamt nimmt Betrieb des Wettbewerbsregisters auf

Der erste Schritt für die Aufnahme des digitalen Wettbewerbsregisters ist die Registrierung von Auftraggebern für das Online-Portal beim Bundeskartellamt (BKartA) als registerführende Behörde. Diese Registrierung ist ab sofort möglich. Die Registrierung der Auftraggeber wird dabei in mehreren Schritten durchgeführt, um der zu erwartenden Anzahl der Anträge möglichst zügig entsprechen zu können:

  • Die obersten Bundesbehörden und Auftraggeber in deren Geschäftsbereich sind bereits ab sofort aufgerufen, sich zu registrieren.
  • Die obersten Landesbehörden und Auftraggeber in deren Geschäftsbereich werden ab dem 12. April 2021 zur Registrierung aufgefordert.
  • Weitere Auftraggeber aus den Bundesländern, insbesondere auch solche auf Ebene der Kommunen, sollen sich voraussichtlich ab Mai 2021 registrieren können.

Mit der Registrierung authentifizieren sich die entsprechenden Stellen als mitteilende Behörde oder Auftraggeber gegenüber der Registerbehörde. Dabei können im ersten Schritt nur Registrierungsanträge verarbeitet werden, die über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) an die Registerbehörde übermittelt werden. Das beBPo ist ein sicherer Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation, der auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) basiert und für den elektronischen Rechtsverkehr von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit den Gerichten entwickelt wurde.

Sämtliche Hinweise für Auftraggeber, insbesondere zum Registrierungsprozess sowie zur Antragstellung inklusive der Antragsformulare sind hier zusammengestellt. Zu finden sind hier auch Leitfäden sowie wichtige Informationen für die sogenannten „Identitätsadministratoren“

Die Mitteilungs- und Abfragepflichten sind derzeit noch nicht anwendbar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird den Zeitpunkt, zu dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit für öffentliche Auftraggeber anwendbar sein wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach wird die Pflicht zur Abfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar.

« Statistik der Nachprüfungsverfahren 2020 AI Vergabemanager Standard – Update 8.10.2 »
eVergabe.de