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Bundestariftreuegesetz: DGB begrüßt, fordert Nachbesserungen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den Beginn der Ressortabstimmung zum Bundestariftreuegesetz, das gestern eingeleitet wurde. Der DGB sieht in dem Gesetz einen bedeutenden Schritt hin zu tariflich abgesicherten Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Gesetz soll laut DGB nicht nur faireren Wettbewerb fördern, sondern auch die Tarifbindung stärken.

Trotz der positiven Entwicklungen übt der DGB Kritik an bestimmten Ausnahmen des geplanten Gesetzes. So sei es unverständlich, dass die Tariftreuepflicht nicht für Aufträge zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr gelten soll. Der DGB betont, dass Billigstangebote bei Vergaben keine Priorität mehr haben dürften. Stattdessen sollten tarifgebundene Unternehmen gefördert werden, da diese nicht nur gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, sondern auch zum sozialen Zusammenhalt beitragen.

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Ein weiterer Kritikpunkt des DGB betrifft die geplante Anwendbarkeit des Gesetzes erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Laut Berechnungen würden dadurch 27,5 Prozent der jährlich etwa 22.000 vom Bund vergebenen Aufträge nicht unter die Tariftreuebestimmungen fallen. Zudem sei es fragwürdig, dass tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeiten erst nach mehr als zwei Monaten Auftragsdauer greifen sollen. Besonders problematisch sei die enge Definition des Auftragsgegenstands, wodurch insbesondere Lieferleistungen vom Gesetz ausgenommen würden.

Der DGB sieht im Bundestariftreuegesetz eine wichtige Grundlage für faire Löhne und Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen, fordert jedoch Nachbesserungen. Insbesondere die Schwellenwerte und die Ausnahmen für Lieferleistungen und die Bundeswehr sollten überarbeitet werden, um die gewünschte Wirkung des Gesetzes umfassend zu gewährleisten.

Quelle: Bundestariftreuegesetz: Ressortabstimmung gestartet

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